Klärungshilfe und Mediation

sind dann gefragt, wenn die Konflikteskalation den Prozessablauf behindert oder blockiert 

Sie sind bewährte Verfahren, die, auch bei verhärteten Haltungen der Beteiligten, schnell und damit kostensparend, zu einer einvernehmlichen Lösung führen können.

Ziel der Klärungshilfe und Mediation ist es, zwischen den Beteiligten, zunächst die jeweiligen Interessen zu klären und dann eine zukunftsorientierte, gemeinsam erarbeitete Vereinbarung und Konfliktbeilegung herbeizuführen.

Dazu angeleitet und begleitet werden sie während des Prozesses der Klärung und Lösungsfindung von einem oder zwei MediatorInnen, die aus einer unparteiischen / neutralen Haltung als Vermittler fungieren.

Ein Follow-up des Ergebnisses nach Abschluss der Mediation gehört zu unseren Qualitätssicherungsmaßnahmen.